Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht – 2004 gegründet – gehört mit weit über 2.000 Mitgliedern zum Deutschen Anwaltverein (DAV), der größten Interessengemeinschaft von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Deutschland. Zentral wird die Arbeitsgemeinschaft durch den Geschäftsführenden Ausschuss vertreten. Lokal sind die Regionalbeauftragten Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Die wichtigsten Arbeitsgrundsätze sind in der Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft zusammengefasst.
Unser Anspruch ist die umfassende Information in allen erbrechtlichen Fragen für Rechtssuchende und Rechtsberatende. Wir geben mit der ErbR die auflagenstärkste erbrechtliche Fachzeitschrift heraus, berichten über aktuelle Entwicklungen, bieten hochkarätige Fortbildungen, Networking-Events, Kommunikation und Austausch. Darüber hinaus gestalten wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit, indem wir – auch in Kooperation mit dem Gesetzgebungsauschuss Erbrecht im DAV – aktiv Einfluss in berufsrechtliche Diskussionen rund um das Thema Erbrecht nehmen.
Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht: Alles, was Sie im Erbrecht brauchen.