Ehegatten versterben im gleichen Zeitraum: Wer erbt?

(dpa/tmn). Wenn sich zwei Personen, die im gleichen Zeitraum verstorben sind, gegenseitig zu Erben eingesetzt haben, muss untersucht werden, wer von beiden zuerst verstorben ist. Der erstversterbende wird dann vom längerlebenden beerbt; hiernach geht das (gesamte) Vermögen an die Erben des längerlebenden. Kann aber auch nach einer Beweisaufnahme nicht sicher festgestellt werden wenn, wer zuerst verstorben ist, geht das Vermögen eines jeden an dessen Erben.

Wenn nur Zeiträume für den Eintritt des Todes ermittelt werden können, …

Kinderlose Eheleute werden tot in ihrer Wohnung vorgefunden. Es kann nur festgestellt werden, dass der Mann zwischen dem 30.12.2022 und dem 9.1.2023 und dass die Ehefrau zwischen dem 7.1.2023 und dem 9.1.2023 verstorben ist. Der Erblasser und seine Ehefrau hatten sich gegenseitig, also der Erstversterbende den Überlebenden, mit notariell beurkundetem, gemeinschaftlichem Testament vom 2.5.2007 zu alleinigen Erben eingesetzt. Weitere Verfügungen sind in dem gemeinschaftlichen Testament nicht getroffen worden. Die Nichten und Neffen des Mannes streiten mit den Nichten und Neffen der Frau, wer das Vermögen der Eheleute geerbt hat.

… gelten beide als gleichzeitig verstorben.

Das Gericht entschied, dass der Nachlass des Ehemannes an seine Nichten und Neffen fällt und der Nachlass der Ehefrau an deren Nichten und Neffen. Denn nach der durchgeführten Beweisaufnahme könne nicht mit der notwendigen Sicherheit festgestellt werden, welcher Ehepartner den anderen überlebt hat. Damit werde gemäß § 11 VerschG vermutet, dass beide gleichzeitig verstorben sind. Da nur Erbe werden kann, wer zur Zeit des Erbfalls lebt, könne keiner der Ehepartner den anderen beerbt haben, sodass ein jeder Ehepartner von seinen Verwandten beerbt wird.

Oberlandgericht (OLG) Karlsruhe, Beschl. v. 26.9.2024 (14 W 95/23)