Steuerklassen und persönliche Freibeträge

Steuerklassen (§ 15 ErbStG)

SteuerklasseVerwandtschaftsverhältnis (Erwerber zu Erblasser/ Schenker)
IEhegatten, eingetr. Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder (z.B. Enkel und Urenkel), Eltern und Voreltern bei Erwerb von Todes wegen
IIEltern und Voreltern bei Schenkungen, Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten, getrennte eingetr. Lebenspartner,
IIIalle Übrigen (u.a. Großnichten /- neffen)

Persönliche Freibeträge bei Schenkung und Erbschaft (§§ 15, 16 ErbStG)

Verwandtschafts-Verhältnis (Erwerber zu Erblasser/ Schenker)SteuerklasseFreibetrag in €
Ehegatten, eingetr. LebenspartnerI500.000
Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder und verstorbener StiefkinderI400.000
Kinder lebender Kinder und StiefkinderI200.000
Übrige Personen der Steuerklasse I
(z.B. Urenkel; Eltern und Voreltern bei Erwerb von Todes wegen)
I100.000
Eltern und Voreltern bei SchenkungenII20.000
Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten, Partner einer aufgehobenen eingetr. LebenspartnerschaftII20.000
alle ÜbrigenIII20.000