Sachliche Steuerbefreiungen und besondere Versorgungfreibeträge

Sachliche Steuerbefreiungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

GegenständeSteuerklasse ErblasserFreibetrag in €
HausratI41.000
andere bewegliche GegenständeI12.000
andere bewegliche Gegenstände/ HausratII / III12.000

Besondere Versorgungsfreibeträge (§ 17 ErbStG)

ErwerbergruppeFreibetrag in €
Ehegatte256.000
Eingetragener Lebenspartner256.000
Kinder i.S. der Steuerklasse I Nr. 2 ErbStG für Erwerbe von Todes wegen im Alter
… bis 5 Jahre52.000
… > 5 bis 10 Jahre41.000
… > 10 bis 15 Jahre30.700
… > 15 bis 20 Jahre20.500
… > 20 bis 27 Jahre10.300